, lassen ihre Aussagen nicht weniger glaubhaft erscheinen. Vor diesem Hintergrund muss auch davon ausgegangen werden, dass die an die Mutter und Schwester von A._____ verschickten Nachrichten via Facebook-Messenger vom Beschuldigten kamen (vgl. act. 84 und 102 ff.). Als Absender dieser Nachrichten steht «Používatel Facebooku», gemäss Google-Translate «Facebook- Benutzer», was erscheint, wenn der Absender zwischenzeitlich sein Facebook-Profil gelöscht hat. Entsprechend ist der Absender nicht mehr eruierbar. Aufgrund des Inhalts dieser Nachrichten, welche mittels eines Übersetzungstools ins Slowakische übersetzt worden waren (vgl. act. 78), und in welchen sich der vermeintliche Absender «B.