_, weshalb eine vollständig zufällige Begegnung als unwahrscheinlich erscheint. Selbst wenn die Begegnung am Kreisel aber rein zufällig erfolgt sein sollte, so erscheint die danach erfolgte Nachfahrt nach dem Aufeinandertreffen vom Beschuldigten konkret gewollt, was sich insbesondere in seinem aussergewöhnlichen Wendemanöver zeigt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte A._____ am 12. Oktober 2020 kurzzeitig willentlich mit dem Auto verfolgt hat, bevor er wendete.