Begegnung im Mai 2020 herrühren würden, als er die von A._____ erhaltene Schokolade zurückgebracht hätte und den Spiegel zurückgeklappt habe Dies sei eine Art Zeichen zwischen ihnen gewesen (act. 220 und 413). Ein Platzieren der DNA seitens A._____ und ihrer Familie, wie der Beschuldigte suggeriert (act. 221), ist auszuschliessen, zumal A._____ anlässlich der Tatbestandsaufnahme offenbar nur vage den Verdacht geäussert hatte, dass der Beschuldigte der Täter sein könnte (act. 124). Im Hinblick auf die Gesamtumstände sowie die gefundenen DNA-Spuren ist für das Obergericht zweifellos erstellt, dass der Beschuldigte für die Beschädigungen am Audi verantwortlich ist.