Was er im Übrigen gegen seine Täterschaft vorbringt, vermag nicht zu überzeugen. A._____ führte glaubhaft aus, dass sie einen Monat zuvor den Audi in die Motorfahrzeugkontrolle gebracht habe, und das Auto entsprechend oft gewaschen worden sei (act. 200). Es ist daher schon aus diesem Grund auszuschliessen, dass die DNA-Spuren des Beschuldigten noch von einer - 10 -