«mein Kuss» auf slowakisch bedeute (act. 199 und 399). Der Gebrauch des Ausdrucks «pusa moja» wird vom Beschuldigten in Abrede gestellt, er könne kein Slowakisch (act. 184 und 228; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 22), vielmehr habe er das italienische Wort für Kuss «bacio» als Kosenamen verwendet, da A._____ fasziniert von der italienischen Sprache gewesen sei (act. 229 und 410). Dieses Detail mit «bacio» als Kosenamen wiederholte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung jedoch nicht und erklärte lediglich, dass er A.___