Einerseits sind keine Hinweise ersichtlich, welche darauf hindeuten würden, dass A._____ und ihr Chef in einem besonders engen Verhältnis gestanden hätten und es für den ehemaligen Vorgesetzten von A._____ einen Grund geben könnte, wahrheitswidrige Angaben zuungunsten des Beschuldigten zu bestätigen. Der ehemalige Chef von A._____ beschränkte sich zudem auf die Bestätigung eines einzigen Vorfalls, eine übermässige Belastung fand somit nicht statt. Auch dies spricht dafür, dass es sich bei der schriftlichen Bestätigung nicht bloss um eine Gefälligkeit handelte, ansonsten zu erwarten gewesen wäre, dass mehrere Vorfälle bestätigt worden wären.