A._____, welche bereits eine neue Partnerschaft eingegangen ist, den Beschuldigten hätte zurückgewinnen wollen. Vor diesem Hintergrund ergeben auch die Aussagen von A._____ zum Treffen Anfangs August 2020 mehr Sinn. Dabei ist unbestritten, dass der Beschuldigte A._____ an ihrem Arbeitsort in S._____ aufgesucht hat (act. 184 und 192). Über den Inhalt des Gesprächs gehen die Aussagen jedoch auseinander. A._____ sagte dazu aus, dass der Beschuldigte grundsätzlich freundlich gewesen sei und zu ihr habe zurückkehren wollen, was sie aber abgelehnt habe. In der Folge habe der Beschuldigte ihr «warte, warte», im Sinne von, dass da noch etwas kommen werde, gesagt (act.