Ebenfalls habe der Beschuldigte zwischen dem 1. und 2. Oktober 2020 am ehemaligen Wohnort von A._____ den in der Scheune stehenden Personenwagen Audi A4 «AG aaa» von A._____ beschädigt, indem er diesen mit einem spitzen Gegenstand an diversen Stellen (Motorhaube, Dach, beide Türen links) zerkratzt, den Scheibenwischer der Windschutzscheibe verbogen und den linken Aussenspiegel abgerissen habe. A._____ sei durch das geschilderte Verhalten des Beschuldigten verängstigt worden und habe sich belästigt gefühlt, weshalb sie schliesslich ihren Wohnort sowie ihre Arbeitsstelle gewechselt habe. -4-