2. 2.1. Dem Beschuldigten wird primär vorgeworfen, A._____ nach Beendigung ihrer Beziehung (kurz vor Weihnachten 2019) «gestalkt» zu haben. Er habe sie mit seinem Motorrad mehrere Male an ihrem Arbeitsort aufgesucht, wobei er sich jeweils deutlich bemerkbar gemacht und teilweise mit Gesten zu verstehen gegeben habe, dass er sie beobachte oder ihr Küsse zugeworfen. Auch habe er A._____ von unbekannten Nummern aus auf ihrem Mobiltelefon angerufen. Weiter habe der Beschuldigte A._____ im Auto verfolgt und an ihren Arbeitsort ein Paket mit einem mutmasslich mit Kot gefüllten Plastiksack versendet.