2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 24. Februar 2023 im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 110.00 sowie einer Busse von Fr. 5'000.00. Auf den Widerruf des mit Urteil der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 25. November 2020 für 25 Tagessätze Geldstrafe à Fr. 110.00 gewährten bedingten Vollzugs verzichtete sie, verlängerte jedoch die Probezeit um 1 Jahr. Weiter wurden die Schadenersatzforderungen der Privatklägerin A._____ (ledig C._____) abgewiesen, ihr aber eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zzgl. Zins zugesprochen.