7.10. Zusammengefasst ist der Beschuldigte für die fahrlässige Tötung mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 260.00, d.h. Fr. 46'800.00, Probezeit zwei Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 5'000.00, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe, zu bestrafen. 8. Nachdem der beschlagnahmte Gabelstapler Doosan D25G, Fahrgestell- Nr. […], bereits durch die Oberstaatsanwaltschaft an die M._____ AG herausgegeben worden ist (Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft vom 18. Dezember 2023), ist darüber nicht mehr zu befinden (Art. 267 Abs. 1 und Abs. 4 StPO). - 23 -