Vorliegend ist die Verbindung der bedingt ausgesprochenen Geldstrafe mit einer Busse angezeigt, um dem Beschuldigten die Ernsthaftigkeit der Sanktion und die Konsequenzen seines Handelns, das zum fahrlässig verursachten Tod eines Menschen geführt hat, deutlich vor Augen zu führen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten ist die Verbindungsbusse auf Fr. 5'000.00 festzusetzen, ohne dass das Verschlechterungsverbot (Art.