Ob der THC-Einfluss und das Nichtbefolgen der Anweisung von F._____ überhaupt eine Mitursache für den Unfall dargestellt haben, erscheint ohnehin fraglich, denn unabhängig vom Zustand des Gabelstaplerführers und davon, ob dieser den Gabelstapler alleine oder zusammen mit einem weiteren Arbeiter mit einer Maschine zu bergen versucht hätte, hätte der Gabelstapler kippen und der Gabelstaplerführer aufgrund des defekten Sicherheitsgurts von diesem stürzen, vom Überrollbügel in die Schlammpfütze gedrückt und dadurch tödlich verletzt werden können.