5.7. Aus dem Umstand, dass D._____ den Gabelstapler benutzt hat, obwohl dieser nur einen defekten Sicherheitsgurt hatte, kann ihm entgegen der Ansicht des Beschuldigten kein den Kausalzusammenhang unterbrechendes Mitverschulden angelastet werden. Zwar musste D._____, der im Besitz eines portugiesischen Führerausweises (Kategorien B1, B, C1, C; UA act. 435 f.) und bei der O._____ AG als Chauffeur angestellt gewesen ist (UA act. 208 ff.), um die allgemeine Gurtentragpflicht bei Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind (Art.