Dabei ist entgegen der Ansicht des Beschuldigten nicht entscheidend, ob er den konkreten Geschehensablauf – Umkippen des Gabelstaplers in eine Schlammpfütze, wobei der Lenker infolge des nicht angebrachten Sicherheitsgurtes von diesem stürzt, von dessen Überrollbügel in eine Schlammpfütze gedrückt wird und erstickt – vorhersehen konnte. Relevant ist, dass es für den Beschuldigten vorhersehbar war, dass der jeweilige Lenker beim Umkippen des fast vier Tonnen schweren Gabelstaplers ohne angebrachten Sicherheitsgurt unter diesen stürzen und dadurch tödliche Verletzungen erleiden könnte, womit die zum Erfolg führenden Geschehensabläufe in ihren wesentlichen Zügen vorhersehbar waren