Zum anderen war für den Beschuldigten vorhersehbar, dass der jeweilige Lenker des Gabelstaplers infolge des fehlenden Sicherheitsgurts aus diesem stürzen könnte, wenn der Gabelstapler umkippt. Dabei ist entgegen der Ansicht des Beschuldigten nicht entscheidend, ob er den konkreten Geschehensablauf – Umkippen des Gabelstaplers in eine Schlammpfütze, wobei der Lenker infolge des nicht angebrachten Sicherheitsgurtes von diesem stürzt, von dessen Überrollbügel in eine Schlammpfütze gedrückt wird und erstickt – vorhersehen konnte.