5.5. Wie erwähnt, geht aus der Bedienungsanleitung des Gabelstaplers hervor, dass der Sicherheitsgurt dazu dient, einen Sturz des Lenkers aus dem kippenden Gabelstapler zu verhindern. Dem Beschuldigten als Geschäftsführer der M._____ AG und insbesondere als Verantwortlicher für den Gabelstapler, musste diese Bedienungsanleitung und die Gefahren, die bei einem Kippen des Gabelstaplers bestehen, bekannt sein. Zudem ist erstellt, dass der Beschuldigte wusste, dass der Sicherheitsgurt des Gabelstaplers defekt war und dass der Gabelstapler in diesem Zustand nicht mehr hätte betrieben werden dürfen (UA act. 49 und act. 118 F/A 84 ff.).