war, für die M._____ AG unterzeichnet hat (act. 49). 5.3. Der Defekt des Sicherheitsgurts ist dem Beschuldigten spätestens mit der Unterzeichnung des Reparatur- und Service-Rapports der H._____ AG am 10. Juni 2021 bewusst gewesen. Ihm ist auch bekannt gewesen, dass der - 12 - Gabelstapler ohne funktionieren Sicherheitsgurt nicht mehr in Betrieb hätte sein dürfen (UA act. 118 F/A 84).