_ hat in seiner Konfrontationseinvernahme mit dem Beschuldigten bestritten, der Sicherheitsverantwortliche der M._____ AG gewesen zu sein (UA act. 115 F/A 51) und vor dem Unfall über den defekten Sicherheitsgurt informiert worden oder für die Behebung des Defekts zuständig gewesen zu sein (UA act. 118 F/A 84 f.). Wäre der Beschuldigte tatsächlich davon ausgegangen, C.__