gewesen (UA act. 115 F/A 53). Als Belege dafür sind eine Arbeitsbestätigung für C._____ vom 31. Oktober 2021 (UA act. 440) sowie ein Organigramm der M._____ AG (UA act. 199) eingereicht worden. Sowohl das Organigramm als auch die Arbeitsbestätigung sind jedoch erst nach dem Unfall vom 18. Juni 2021 durch den Beschuldigten selbst (UA act. 114 F/ A 42 f.) bzw. durch seine Angestellte (UA act. 440) erstellt worden. Der Beschuldigte vermag damit nicht zu belegen, dass er C._____ die Aufgabe des Sicherheitsverantwortlichen vor dem Unfall übertragen hatte. C._____ hat in seiner Konfrontationseinvernahme mit dem Beschuldigten bestritten, der Sicherheitsverantwortliche der M.__