5. 5.1. Der Gabelstapler, mit dem D._____ am 18. Juni 2021 verunfallt ist, hat über einen defekten Sicherheitsgurt verfügt. Die Verriegelungsplatte bzw. Schlosszunge hat komplett gefehlt, sodass das Anschnallen nicht möglich gewesen ist (UA act. 64). Aus der Bedienungs- und Wartungsanleitung des Gabelstaplers geht hervor, dass der Sicherheitsgurt für den Fahrer verhindert, dass der Fahrer aus der Fahrerkabine geschleudert wird, wenn der Gabelstapler vorwärts oder seitlich umkippt. Zudem sei der Sicherheitsgurt auszuwechseln, wenn er nicht ordnungsgemäss in die Schnalle eingeführt werden könne (UA act. 183).