Gemäss der Bedienungs- und Wartungsanleitung des Gabelstaplers, welche der Beschuldigte hätte kennen müssen, verhindere der Sicherheitsgurt, dass der Fahrer beim Umkippen aus der Fahrerkabine geschleudert werde. Mit der Freigabe des betriebsunsicheren Gabelstaplers habe der Beschuldigte alle Nutzer des Gabelstaplers einer unzulässigen Gefahr ausgesetzt, deren Verwirklichung für ihn vorhersehbar gewesen sei. Das Mitverschulden von F._____ sowie des Verunfallten habe den Kausalzusammenhang nicht unterbrochen (vorinstanzliches Urteil E. III.3.2.5.).