2.3. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in der Anklageschrift vom 6. Februar 2023 vor, er habe den Gabelstapler Doosan D25G (nachfolgend: Gabelstapler), mit welchem D._____ am Morgen des 18. Juni 2021 -5- auf dem Werkareal der M._____ AG in Q._____ tödlich verunglückt ist, trotz der ihm bekannten Mängel, insbesondere des nicht funktionierenden Sicherheitsgurts, in Betrieb gelassen.