5.2 Diese Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Beschuldigten. 6. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen. 2.2. Der Beschuldigte meldete am 21. November 2023 Berufung gegen das ihm am 20. November 2023 zugestellte Urteilsdispositiv an. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten daraufhin am 2. April 2024 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. April 2024 beantragte der Beschuldigte, die Ziffern 1. bis 6. des vorinstanzlichen Urteils seien aufzuheben und er sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates vollumfänglich freizusprechen.