3. Der Vollzug der ausgefällten Freiheitsstrafe wird gestützt auf Art. 42 StGB aufgeschoben. Die Probezeit wird gemäss Art. 44 Abs. 1 StGB auf 2 Jahre festgesetzt. 4. Der beschlagnahmte Gabelstapler Doosan D25G, Fahrgestell-Nr. […] (derzeitiger Standpunkt: […]) wird der Berechtigten, der M._____ AG, […], nach Rechtskraft dieses Urteils auf erste Aufforderung hin zurückgegeben. Die Oberstaatsanwaltschaft wird angewiesen, die hierfür notwendigen Vorkehrungen zu treffen. 5. 5.1 Die Verfahrenskosten bestehen aus: