1. Der Beschuldigte A._____ ist schuldig - der fahrlässigen Tötung (Art. 117 StGB) sowie - der Übertretung des BG über die Unfallversicherung (Art. 112 Abs. 2 UVG). 2. Der Beschuldigte wird hierfür in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen sowie Art. 79 ATSG, Art. 40 StGB, Art. 42 Abs. 4 StGB, Art. 47 StGB, Art. 106 StGB, bestraft mit einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer Busse von Fr. 6'000.00. Für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen auszusprechen.