Berufungsverfahren noch angefochtenen Punkte weitgehend auf seine bereits im erstinstanzlichen Verfahren gemachten Ausführungen, für die er bereits entschädigt worden ist, zurückgreifen. Vor Obergericht wurde denn auch kaum Neues noch Anderes vorgebracht. Die sich im Berufungsverfahren stellenden Fragen beschränkten sich letztlich auf zwei Sachverhalte betreffend Diebstahl, welche weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht besonders komplex waren, und die Landesverweisung. Die vor diesem Hintergrund deutlich überhöhte Kostennote ist folgendermassen zu kürzen: