Beschuldigten alles andere als stabil. Zwar erklärte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung, dass er im Gefängnis erfolgreich den Entzug geschafft habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 12). Die davor erfolgten Klinikaufenthalte im Südtirol und in der Schweiz erwiesen sich allerdings im Nachhinein als wenig nachhaltig (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4), weshalb sich erst noch weisen muss, ob der Beschuldigte längerfristig drogenfrei bleiben kann. Weiter ist der - 14 -