Die deliktische Tätigkeit des Beschuldigten wurde denn auch erst durch die Verhaftung am 15. April 2023 gestoppt. Der Beschuldigte wählte als Einbruchsobjekte gezielt Keller, Tiefgaragen und Einstellplätze aus und stahl teure Velos, vornehmlich E-Bikes. Damit ist hinsichtlich des gewerbsmässigen Diebstahls in Relation zum weiten Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen von einem mittelschweren Taterfolg auszugehen. -9-