Der Beschuldigte hat während eines sehr kurzen Zeitraums von knapp zwei Monaten (14. Februar 2023 bis 15. April 2023) 17 (Einbruchs-)Diebstähle, teilweise zusammen mit mindestens einem Mittäter, begangen und dabei eine Deliktssumme von rund Fr. 60'000.00 erbeutet. Die erbeutete Summe ist für die kurze Zeit erheblich. Ein Diebstahl blieb im Versuchsstadium stecken, sodass dabei kein Deliktsgut erbeutet wurde (Anklageziffer 1.19). Das versuchte Verbrechen oder Vergehen ist zwar grundsätzlich mit milderer Strafe bedroht als das vollendete (vgl. Art. 22 Abs. 1 StGB).