3. Mit Berufungserklärung vom 30. April 2024 beantragte der Beschuldigte zusätzliche Freisprüche von den Vorwürfen des gewerbsmässigen Diebstahls, des mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie der Sachbeschädigung bezüglich der Anklageziffern 1.5, 1.8, 1.16, 1.19, 2.8, 3 Alinea 2, 7 und 13. Für die nicht angefochtenen Delikte sei er zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 14 Monate bedingt, und einer Busse von Fr. 100.00 zu verurteilen. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten und auf die Zivilklagen sei nicht einzutreten.