2. Mit Urteil vom 31. Januar 2024 sprach das Bezirksgericht Zurzach den Beschuldigten in einzelnen Dossiers vom Vorwurf des gewerbsmässigen Diebstahls, der Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs (Anklageziffern 1.1, 1.7 und 1.15, 2.3, 3 Alinea 1, 6 und 12) frei. Im Übrigen sprach das Bezirksgericht Zurzach den Beschuldigten des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Hehlerei, der Widerhandlung gegen das Waffen- und das Personenbeförderungsgesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 15 Monate bedingt, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse