- Springmesser (Marke Benchmade, Klingenlänge 9.5 cm, Gesamtlänge 23 cm) 4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin eine Genugtuung von Fr. 500.00 zzgl. Zins von 5 % seit 28. Februar 2021 zu bezahlen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 und Auslagen in der Höhe von Fr. 164.00, insgesamt Fr. 2'664.00, werden dem Beschuldigten zu 1/2, somit mit Fr. 1'332.00 auferlegt. Der Rest geht zu Lasten der Staatskasse.