Der Beschuldigte wurde von der Vorinstanz hinsichtlich Straftatendossier 1 von mehreren Anklagepunkten freigesprochen. Im Berufungsverfahren erfolgen eine Einstellung des Verfahrens wegen Drohung (Vorfall am "Zügeltag") so wie ein Freispruch vom Vorwurf der Drohung (Vorfall gegenüber dem Bruder der Privatklägerin). Betreffend den Vorwurf des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügung wurde der Beschuldigte lediglich wegen eines Vorfalls (am 28. Februar 2021) schuldig gesprochen. Es bleiben damit die Schuldsprüche wegen mehrfacher Drohung, grober Verkehrsverletzung, versuchter Nötigung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügung und Einfuhr einer Waffe.