9.7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass keine Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts vom 27. August 2024 ausgesprochen werden kann (vgl. E. 9.5). Der Beschuldigte ist mit einer Busse von Fr. 300.00 bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen infolge des Verstosses gegen eine amtliche Verfügung zu bestrafen.