das Obergericht verurteilte den Beschuldigten nach dessen Berufung gegen den Entscheid des Bezirksgerichts am 27. August 2024 wegen Drohung, fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Nötigung (mehrfacher Versuch), Drohung (begangen als Ehegatte) und Beschimpfung (mehrfache Begehung) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 20.00, bedingt vollziehbar, Probezeit 4 Jahre und zu einer Verbindungsbusse von Fr. 900.00. (vgl. Strafregisterauszug). Das Urteil des Bezirksgerichts (und damit auch des Obergerichts) erging somit nach den vorliegend zu beurteilenden Delikten (26. Mai 2020 bis 28. Februar 2021) und ist für die Bildung einer Zusatzstrafe im Rahmen