9.4. Mit Urteil des Bezirksgerichts Muri vom 17. August 2023 wurde der Beschuldigte wegen mehrfacher Vergehen verurteilt; das Obergericht verurteilte den Beschuldigten nach dessen Berufung gegen den Entscheid des Bezirksgerichts am 27. August 2024 wegen Drohung, fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Nötigung (mehrfacher Versuch), Drohung (begangen als Ehegatte) und Beschimpfung (mehrfache Begehung) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 20.00, bedingt vollziehbar, Probezeit 4 Jahre und zu einer Verbindungsbusse von Fr. 900.00. (vgl. Strafregisterauszug).