Dies ergeht insbesondere auch gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten, gemäss welchen er seinen Cousin darauf aufmerksam gemacht habe, dass das Messer "illegal" sei. Zusammenfassend steht fest, dass er zumindest in Kauf genommen hat, dass er ein bewilligungspflichtiges Messer bestellt hat. Seine teilweise korrigierenden resp. plötzlich anderslautenden Aussagen sind als Schutzbehauptungen einzustufen.