7.6. Was den massgeblichen Sachverhalt anbelangt, so ist erstellt, dass am 9. April 2021 bei einer Paketkontrolle am Zoll Zürich, Embraport 1, ein an den Beschuldigten adressiertes Paket sichergestellt werden konnte (vgl. UA act. 90 f.; act. 97). In diesem Paket befand sich ein Springmesser der Marke “Benchmade” (nach vorne springend; vgl. UA act. 97) mit einer Klingenlänge von 9,5 cm und einer Gesamtlänge von 23 cm (vgl. UA act. 92). Das Messer wurde von ausserhalb der Schweiz per Post in das schweizerische Staatsgebiet eingeführt und befand sich zum Zeitpunkt der Sicherstellung in Zürich. Der Beschuldigte konnte auf Aufforderung keine Einfuhrbewilligung vorweisen (UA act. 98 f.).