Im März oder April im Jahr 2021 oder 2022 habe sie Probleme mit ihrem Auto gehabt, woraufhin der Beschuldigte ihr geholfen habe (GA act. 199). Dem Beschuldigten wurden von der Vorinstanz die 9 aktenkundigen Fotos einzeln vorgelegt. Hinsichtlich der Fotos in act. 36, 38, 39 und 43 brachte er vor, dass es sich nicht um ihn respektive sein Auto gehandelt habe. Beim Foto in act. 37 handle es sich um ein solches aus dem Jahr 2019. Auf dem - 27 -