Die auf den Fotos ersichtlichen Begegnungen seien jeweils "purer Zufall" gewesen. Er halte sich an die Regeln und wolle nichts mehr mit der Privatklägerin zu tun haben (UA act. 119 Ziff. 19). Es sei für ihn in Ordnung, dass sie einen neuen Freund habe. Sie habe ihn nicht mehr gewollt und jetzt habe für ihn ein neues Leben angefangen (UA act. 119 Ziff. 20).