14 f. und GA act. 189). Da die Nachrichten gemäss automatisierter Anzeige im Chat am "Fr. 26. Juni" versendet wurden und der 26. Juni im Jahr 2020 auf einen Freitag gefallen ist, ist wie mit der Anzeige vom 17. Februar 2021 auch vorgebracht wurde (UA act. 13) vom Tatzeitraum Juni 2020, welcher sich innerhalb des angeklagten Zeitraums befindet auszugehen. Gemäss Dolmetscher schrieb die Person, welche als "Ii._____" auftrat: "Zuerst die Anzeige wegnehmen und dann kannst du mich sehen" (GA act. 189).