des Beschuldigten habe dieser angefangen, sie zu beschimpfen und zu bedrohen. Als die Privatklägerin gleichentags zwischen 20:00 Uhr und 21:30 Uhr (UA act. 110 Ziff. 55) wieder Richtung T._____ gefahren sei, habe der Beschuldigte die Privatklägerin beim Kreisel QS-Strasse gekreuzt und sie anschliessend verfolgt. Er sei ihr auf weniger als einen Meter aufgefahren, so dass sie habe beschleunigen müssen, um von ihm weg zu kommen (UA act. 109 f. Ziff. 51).