3.6.4. Nach dem Erwogenen erachtet es das Obergericht als erstellt, dass der Beschuldigte am 20. Februar 2021 abends den Vater der Privatklägerin angerufen und diesem gesagt hat: "Sag deiner Tochter, dass die Person, welche bei deiner Tochter ist soll weggehen, ansonsten werde ich hingehen und beide umbringen".