3.6. Vorfall am 20. Februar 2021 gegenüber dem Vater der Privatklägerin 3.6.1. An der polizeilichen Einvernahme vom 11. März 2021 sagte die Privatklägerin aus, dass der Beschuldigte an einem Samstag vor zwei bis drei Wochen, kurz vor Mitternacht, ihren Vater im Kosovo angerufen habe, wobei der Beschuldigte diesem gesagt habe: "Sag deiner Tochter, dass die Person, welche bei deiner Tochter ist soll weggehen, ansonsten werde ich hingehen und beide umbringen" (UA act. 107 Ziff. 30). Ihr Vater habe sie anschliessend am 20. Februar 2021 darüber informieren wollen, er habe sie jedoch nicht mehr erreichen können (UA act.