Weitere konkrete Angaben zum Sachverhalt sind weder der Anklageschrift noch den Aussagen der Parteien zu entnehmen, zumal die eigentliche Drohung am "Zügeltag" in der Anklageschrift nicht konkret umschrieben wird. Für den Vorfall vom 26. Mai 2020, bei welchem es am neu bezogenen Wohnort der Privatklägerin zu Drohungen gegenüber der Privatklägerin und Drittpersonen, welche ihr beim Umzug behilflich waren, gekommen ist, wurde der Beschuldigte aber mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 27. August 2024 [SST.2024.10], E. 10.1., E. 10.5., sowie Dispositiv Ziff. 3) rechtskräftig verurteilt.