3.5. Vorfall am "Zügeltag" 3.5.1. Die Privatklägerin wurde am 11. März 2021 erstmals als Opfer polizeilich einvernommen. Anlässlich dieser Einvernahme machte sie geltend, vom Beschuldigten das erste Mal bedroht worden zu sein, als sie das gemeinsame Haus am 2. Dezember 2018 verlassen habe. Die letzte Drohung des Beschuldigten sei am 28. Februar 2021 erfolgt, als er die Privatklägerin mit dem Auto verfolgt habe. Immer wenn er sie sehen würde, beschimpfe und bedrohe er sie. Er lasse sie nicht in Ruhe, da sie mit jemand anderem zusammen sei (UA act. 106 Ziff. 19). Die Häufigkeit der Drohungen sei nicht immer gleich gewesen.