Gleiches äusserte der Beschuldigte auch telefonisch der Strafklägerin gegenüber. Zudem hat der Beschuldigte im Mobiltelefon des älteren gemeinsamen Sohnes eine Nachricht verfasst und diese sodann der Strafklägerin geschickt. Darin schrieb der Beschuldigte, dass die Strafklägerin die Anzeige zurückziehen solle, ansonsten sie den Knaben nie mehr wieder sehen werde. Die Strafklägerin hatte nie die Absicht, ihre Anzeige wieder zurückzuziehen. Dennoch wollte der Beschuldigte genau das unter allen Umständen erreichen und hat ihr deshalb schwerwiegende Verluste angekündigt."