3.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzichtete mit Eingabe vom 22. April 2024 auf einen Nichteintretensantrag bzw. eine Anschlussberufung. 3.4. Mit Eingabe vom 6. Mai 2024 teilte die Privatklägerin mit, als Partei am Berufungsverfahren teilnehmen zu wollen und verzichtete auf eine Anschlussberufung. Gleichzeitig stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren. -7-