2. Im Übrigen sei das Urteil der Vorinstanz vom 04.09.2023 zu bestätigen. 3. Der Unterzeichnete sei für das Berufungsverfahren rückwirkend per 08.04.2024 (Eingang des begründeten Urteils) als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten der Staatskasse. 5. Es seien sämtliche Akten des Verfahrens ST.2023.14 der Vorinstanz beizuziehen. 6. Über den Antrag Ziff. 3 betreffend die amtliche Verteidigung sei vorab zu entscheiden."